1. Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der geänderten Planung wird zugestimmt, sofern die Errichtung der Erschließungsanlagen über einen Erschließungsvertrag gesichert und die Zufahrt zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Planung rechtlich gesichert wird.

Die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist der neuen Planung anzupassen.


Der Antrag von Frau StRin Galaske, den Tagesordnungspunkt wegen Vorlage unzureichender Pläne zu vertagen, wird gegen 3 Stimmen abgelehnt.