1. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß Vorschlag des Referat V

abgewogen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis

mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 264a wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 264a wird beschlossen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung den

Bebauungsplan Nr. 264a in Kraft zu setzen.