Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 inklusive der geringeren Inanspruchnahme der Tilgung des Trägerdarlehens und der künftigen Neuregelung der Tilgung des Trägerdarlehens gem. Anlage 5.