Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Kulturausschuss stimmt der Änderung der Stammsatzung für die kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002 und der Aufhebung der Gebührensatzung zu.

Der Kulturausschuss beschließt die Benutzungsrichtlinien für die kunst galerie fürth. Diese treten am 1.1.2015 in Kraft und werden unter § 4 letzer Satz wie folgt geändert:

“Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren außerhalb schulischer Veranstaltungen haben freien Eintritt.”

 


Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage in der Stadtratssitzung die Richtigkeit der Vorgehensweise (Regelung von Eintrittsgeldern in einer Benutzungsrichtlinie) vom Rechtsamt prüfen zu lassen.