Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6, Anwesend: 47

1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2014-2018 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2015 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2015 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 

2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2015 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um

 

·         die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften,

·         die für 2015 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens (4 717 T€) nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.

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