Sitzung: 22.01.2015 UA/020/2015
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15
Vorlage: OA/128/2015
1.
Bei der Änderung der Baumschutzverordnung soll der
geltende Stammumfang von 60 cm beibehalten werden
gegen 3 Stimmen abgelehnt.
2.
Das Ergebnis der Prüfung zu den Anregungen und Bedenken
der am Verordnungsverfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung beteiligten
Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzverbände (Anlage 1) bzw.
der Einwendungen beteiligter Bürger aufgrund der öffentlichen Auslegung (Anlage
2) wird gebilligt.
3. Der Umweltausschuss empfiehlt den Erlass der Verordnung/der Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Anlage 3).
4.
Die Verwaltung wird in Abänderung des Antrages der SPD
vom 30.05.2006 und der in der Sitzung des Umweltausschusses vom 14.05.2009
getroffenen Maßgabe, wonach grundsätzlich jeder Baum vor Ort in Augenschein
genommen werden solle, ermächtigt, den bisher politisch gewollten „
restriktiven Vollzug“ der Baumschutzverordnung in Zukunft maßvoll und
situationsangemessen zu handhaben; gleichfalls steht es in ihrem Ermessen, wie
sie zu ihrer Entscheidung kommt (z.B. durch Augenschein, Luftbild, Befragung o.
ä.).
5. Nach einem Jahr (Frühjahr 2016) soll die Verwaltung einen Bericht über ihre neuen Vollzugserfahrungen abgeben.
mehrheitlich beschlossen
Ja: 13 Nein: 2 Anwesend: 15
Auf Antrag von Frau
Galaske wurde vorab über die Beibehaltung des Stammumfangs
abgestimmt (Punkt
1).