Nachtrag: 23.01.2015

Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1, Anwesend: 46

1. Der Stadtrat nimmt die Ablehnung der Mediationsvereinbarung durch die weiteren Kläger und Klägerinnen zur Kenntnis.

Er entscheidet daher derzeit nicht über ihre Annahme.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, der Anregung des Verwaltungsgerichts Ansbach zu folgen und die Überleitung der dort anhängigen Veranstaltungs-Streitverfahren in die Mediation zu beantragen. Dabei soll eine vergleichsweise Lösung auch für den Waagplatz angestrebt werden.

3.Über eine Zustimmung zur VGH-Mediation ebenso wie über das Ergebnis der neuen Mediation soll dann gemeinsam vom Stadtrat entschieden werden.