Sitzung: 11.02.2015 BWA/044/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: SpA/309/2015
1.) Der Bauausschuss empfiehlt
/ der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 296a Mohrenstr./Ludwig-Erhard-Str.; die exakte Abgrenzung
ist dem Planblatt zu entnehmen (s.A.3).
2.) Der Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehenden Verkaufsfläche (ehem. Schleckermarkt) in ein Wettbüro und eine Gaststätte im Anwesen Mohrenstr.1-7 (Fl. Nr. 503 Gem. Fürth) ist gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückzustellen.