Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43

1.)   Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 296a Mohrenstr./Ludwig-Erhard-Str.; die exakte Abgrenzung ist dem Planblatt zu entnehmen (s.A.3).

2.)   Der Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehenden Verkaufsfläche (ehem. Schleckermarkt) in ein Wettbüro und eine Gaststätte im Anwesen Mohrenstr.1-7 (Fl. Nr. 503 Gem. Fürth) ist gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückzustellen.