Sitzung: 25.02.2015 StR/046/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43
Vorlage: SpA/309/2015
1.) Der Stadtrat beschließt die
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 296a
Mohrenstr./Ludwig-Erhard-Str.; die exakte Abgrenzung ist dem Planblatt zu
entnehmen (s.A.3).
2.) Der Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehenden Verkaufsfläche (ehem. Schleckermarkt) in ein Wettbüro und eine Gaststätte im Anwesen Mohrenstr.1-7 (Fl. Nr. 503 Gem. Fürth) ist gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückzustellen.