Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem o. g. Bauvorhaben zu, wenn eine Abtretung eines Grundstücksstreifens von 5 m Breite an die Stadt sowie der Straßenausbau erfolgt und damit die Erschließung als gesichert gilt.
Zu diesem TOP berät
Herr Rechtsreferent Maier den Bau- und Werkausschuss.
Nach Sachvortrag
sieht der Bauausschuss noch Informationsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt
zu klären, ob neben dem beantragten Kulturgewächshaus auch Flächen für
Freikulturen geschaffen werden.
Um Wiedervorlage wird gebeten.