Der Stadtrat nimmt die Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach zur Kenntnis. Er beschließt mit Wirkung vom 01. Juni 2015 die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft – Abfallwirtschaftssatzung.