1. Die Ausführungen des Baureferenten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, sofern öffentlich rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, das Vorhaben (Neubau Ludwig-Erhard-Zentrum mit Umbau und Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes) zu genehmigen.


Der Baureferent erläutert die zugesandten Unterlagen, die in der Darstellung auf dem ipad nicht deutlich sind. Maßgebend ist der aufgelegte Plan in Papierform, der dem schriftlichen  Protokoll beigefügt wird. Die Frage der Behindertenparkplätze wird noch geklärt.

Auf Antrag von Frau StRin Gottwald wird die schriftliche Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (das am Wettbewerb beteiligt war) den Stadträten zur Verfügung gestellt.