Der Bauausschuss beschließt, beim Neubau von städt. Parkhäusern grundsätzlich eine geeignete Zahl von Parkplätzen mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu planen.

 


Der Baureferent erläutert, dass die Stadt Fürth keine rechtliche Handhabe hat, bei privaten Bauvorhaben den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzuschreiben.