Den Ausführungen des Baureferates wird zum größten Teil beigetreten. Die Erteilung einer Befreiung wird als städtebaulich vertretbar bewertet. Dabei wird jedoch die „Lösungsskizze zum aktuellen Bebauungsvorschlag“ (s. Anlage) wie folgt modifiziert:

  1. Statt des südlich gelegenen Zweifamilienhauses soll nur ein Einfamilienhaus genehmigt werden. Dieses darf den vorhandenen Baumbestand nicht gefährden.
  2. Die Verwaltung soll prüfen, ob Baum Nr. 24  erhalten werden kann.

Die Überprüfung bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Artenschutz sowie die weitere Konkretisierung der Planung nebst Beibringung erforderlicher Planungs- und Bewertungsgrundlagen erfolgen auf Baugenehmigungsebene. 


Nach kontroverser Diskussion wird der Beschlussvorschlag modifiziert. Der Baureferent wird gebeten, über den Fortgang der Verhandlungen zu berichten.