Sitzung: 24.06.2015 StR/050/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Anwesend: 40
Es ergeht ein Prüf- und Bearbeitungsauftrag an das Jugendamt, die bisher in der Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie beispielsweise in § 2 Abs. 3 Satz 5 “längere Schließzeit”, “kann” und “im Einzelfall” zu konkretisieren und bis zur November-Sitzung des Stadtrates vorzulegen.