Es ergeht ein Prüf- und Bearbeitungsauftrag an das Jugendamt, die bisher in der Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie beispielsweise in § 2 Abs. 3 Satz 5 “längere Schließzeit”, “kann” und “im Einzelfall” zu konkretisieren und bis zur November-Sitzung des Stadtrates vorzulegen.