Sitzung: 17.09.2015 BWA/056/2015
Gremium: Bau- und Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: GWF/169/2015
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis, wonach die Prüfung der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauantragsverfahren durch BaF (nicht Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfumfangs der unteren Bauaufsichtsbehörden) derzeit nicht vorgenommen werden kann, da ausreichendes Personal dafür nicht zur Verfügung steht.
Bei Bauanträgen für mehrgeschossige Wohnhäuser wird der Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eines der Geschosse barrierefrei zu erreichen ist.
Der Behindertenrat präzisiert den Antrag dahingehend, dass nur die Barrierefreiheit des Zugangs zu mehrgeschossigen neuen Wohnhäusern geprüft werden soll und verweist auf eine entsprechende Verwaltungspraxis in Bamberg. Die Verwaltung wird sich über die dortige Situation informieren und im Ausschuss berichten.