Der Behindertenrat erläutert, dass sich der Antrag nur auf die geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich der künftigen Busführungen entlang der Friedrichstraße bezieht.

Herr Pösl. Leiter des TfA,  bestätigt, dass dort sämtliche Ampelanlagen mit den vorgeschriebenen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet werden. Die Möglichkeit der Ampelphasenverlängerung für Gehbehinderte ist nur bei einzeln zu schaltenden Ampelanlagen möglich, wie z.B. vor dem Hauptbahnhof.