Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ mit der Begründung wird gebilligt und ist gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung im Fürther Amtsblatt wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den (dort näher benannten) geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend informiert und erhalten ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen auf eine 2-Wochen-Frist verkürzt.


Die Verwaltung nimmt die Anregung von Herrn StR Riedel auf und wird künftig die Originalstellungnahmen der Fachbehörden, Träger öff. Belange u.a. den Stadträten über Session zur Verfügung stellen.