1. Der Bau- und Werkausschuss bzw. der Stadtrat nehmen die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Fürth für den als Anlage beigelegten Bereich einzuleiten. Zielsetzung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2016.14 ist die Darstellung von Wohnbaufläche im Änderungsbereich.

3. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt das Verfahren zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.299 für den als Anlage beigelegten Bereich einzuleiten (12. Änderung). Zielsetzung der Änderung ist die Schaffung von Bauflächen für den Geschosswohnungsbau.

4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Änderungsbeschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die entsprechenden Änderungsverfahren durchzuführen.

5. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in städt. Besitz befindlichen Flächen den Fürther Wohnungsbaugesellschaften, der WBG oder dem Freistaat Bayern zur Realisierung von sozialem Wohnungsbau anzubieten.

 


Der Bauausschuss ergänzt den Beschluss mit der unter Ziff. 5 aufgenommenen Empfehlung.

Der Vorsitzende kündigt an, dass die Sitzung des Bauausschusses im Februar mit den Statements verschiedener Träger öff. Belange zur Wohnbauentwicklung in Fürth beginnen wird. Eingeladen sind Bauverein/ARGE, WBG, ESW, Sozialforum, Evang. Kirche und Bund Naturschutz.