Sitzung: 20.01.2016 StR/058/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50
Vorlage: BMPA/301/2015
Die Wahl der Leitung des Referates III (Recht, Umwelt und Ordnung) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Mathias Kreitinger 29 Stimmen
Olaf Kuch 16 Stimmen
Damit wurde Herr Mathias Kreitinger mit 29
Stimmen zur Leitung des Referates III für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend
am 01.08.2016, gewählt.
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG wird BGr
B 3 gewährt.
Daneben wird gemäß
Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe
wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt (unter Berücksichtigung
der Einwohnerzahl von 50.001 bis 100.000).
Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.