Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50

Die Wahl der Leitung des Referates III (Recht, Umwelt und Ordnung) - § 6 der Haupt­satzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

 

Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

                                               Mathias Kreitinger          29 Stimmen

 

                                               Olaf Kuch                            16 Stimmen

 

Damit wurde Herr Mathias Kreitinger mit 29 Stimmen zur Leitung des Refe­rates III für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.08.2016, gewählt.

 

Gem. Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG wird BGr B 3 gewährt. 

 

Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt (unter Be­rücksichtigung der Einwohnerzahl von 50.001 bis 100.000).

 

Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.