1.   Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.

2.   Der Stadtrat beschließt das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Fürth für den als Anlage beigelegten Bereich einzuleiten. Zielsetzung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2016.14 ist die Darstellung von Wohnbaufläche im Änderungsbereich.

3.   Der Stadtrat beschließt das Verfahren zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.299 für den als Anlage beigelegten Bereich einzuleiten (12. Änderung). Zielsetzung der Änderung ist die Schaffung von Bauflächen für den Geschosswohnungsbau.

4.   Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Änderungsbeschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die entsprechenden Änderungsverfahren durchzuführen.

5.   Der Stadtrat beschließt, die in städt. Besitz befindlichen Flächen den Fürther Wohnungsbaugesellschaften, der WBG oder dem Freistaat Bayern zur Realisierung von sozialem Wohnungsbau anzubieten.


Der Antrag von Frau Stadträtin Lau, FWF, auf Ausweisung eines Mischgebiets wird gegen 2 Stimmen abgelehnt (48:2).