Der Baureferent erklärt, dass für das genannte Grundstück kein Bauantrag vorliegt.
Sobald ein entsprechender Antrag eingeht, wird der Bauausschuss umgehend damit befasst.
Der Baureferent erklärt, dass für das genannte Grundstück kein Bauantrag vorliegt.
Sobald ein entsprechender Antrag eingeht, wird der Bauausschuss umgehend damit befasst.