Die Verwaltung empfiehlt, den Weg nicht zu asphaltieren, da er – wenn die Anlage hergerichtet wird – wieder entfernt werden muss. Allerdings ist die Frage der kommunalen Verkehrssicherungspflicht zu prüfen. Der Bauausschuss wird vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung in der Sitzung am 08.06.2016 unterrichtet.