1. Die Ausführungen des Baureferenten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß Vorschlag des Referat V abgewogen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4. Der Bebauungsplan Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ wird als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Bekanntmachung im Fürther Amtsblatt den Bebauungsplan Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ in Kraft zu setzen.