Nachtrag: 09.12.2016
Sitzung: 14.12.2016 BWA/068/2016
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15
Vorlage: SpA/459/2016
Der Bau- und Werkausschuss folgt der Einschätzung des Baureferates, dass bei Einhaltung des größtmöglichen Baumschutzes in Absprache mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine Bebaubarkeit sowohl im nördlichen wie auch im südlichen Grundstücksteil gegeben ist.
Nach Sachvortrag durch den Baureferenten spricht sich die Mehrheit der Mitglieder des Bauausschusses für die Bebauung auch des südlichen Grundstückteils aus. Dabei ist insbesondere auf den Erhalt des Baums Nr. 12 zu achten.