Nachtrag: 09.12.2016

Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Der Bau- und Werkausschuss folgt der Einschätzung des Baureferates, dass bei Einhaltung des größtmöglichen Baumschutzes in Absprache mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine Bebaubarkeit sowohl im nördlichen wie auch im südlichen Grundstücksteil gegeben ist.


Nach Sachvortrag durch den Baureferenten spricht sich die Mehrheit der Mitglieder des Bauausschusses für die Bebauung auch des südlichen Grundstückteils aus. Dabei ist insbesondere auf den Erhalt des Baums Nr. 12 zu achten.