Sitzung: 25.01.2017 StR/073/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42
Vorlage: SpA/457/2016
1. Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis vom
Vortrag der Verwaltung.
2. Der Stadtrat beschließt, den beschriebenen
Bereich „Neue Mitte“ durch Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet zu
entlassen (Teilaufhebung).
3. Der Stadtrat beschließt, die Sanierung in den
Sanierungs(teil)gebieten III „Gustavstraße“, IV “Rednitzhof“, V „Helmplatz“ und
III „Angerstraße“ im sog. vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der
„besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ der §§ 152 – 156 a BauGB
durchzuführen.
4. Der Stadtrat beschließt die beiliegende
Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Innenstadt“.
5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen baulichen Entwicklung in den Sanierungsgebieten zu prüfen, ob Gebiete bzw. Teilgebiete aus der Sanierung entlassen werden können (Aufhebung/Teilaufhebung).