Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42

1.    Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung.

2.    Der Stadtrat beschließt, den beschriebenen Bereich „Neue Mitte“ durch Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet zu entlassen (Teilaufhebung).

3.    Der Stadtrat beschließt, die Sanierung in den Sanierungs(teil)gebieten III „Gustavstraße“, IV “Rednitzhof“, V „Helmplatz“ und III „Angerstraße“ im sog. vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ der §§ 152 – 156 a BauGB durchzuführen.

4.    Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“.

5.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen baulichen Entwicklung in den Sanierungsgebieten zu prüfen, ob Gebiete bzw. Teilgebiete aus der Sanierung entlassen werden können (Aufhebung/Teilaufhebung).