Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 10, Anwesend: 46

1.       Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

2.       Der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

2.1     Die im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städte-baus“ sowie der Städtebauförderung förderfähigen Kosten werden gem. beiliegendem Finanzierungsplan der Regierung von Mittelfranken finanziert.
Der Eigenanteil der Stadt Fürth beträgt max. 1.873.500 €

2.2     Voraussetzung hierfür ist die Abtretung von Mitteln der Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung
(Altbau insgesamt         190.000 €, Neubau insgesamt 550.000 €).

2.3     Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017 bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.

         

2.4     Die bewilligten Mittel nebst städtischem Eigenanteil sind dinglich zu sichern.

2.5     Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel (Städtebauförderung) zu Gunsten der Stadt Fürth.

2.6     Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag auf Grundlage des Finanzierungsmodells der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Die Verwaltung wird bei einer entsprechenden Fördermittelbewilligung ermächtigt, die erforderlichen Mittel in einer Fördervereinbarung zu binden.