Sitzung: 29.03.2017 StR/075/2017
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 10, Anwesend: 46
Vorlage: SpA/499/2017
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den
Ausführungen der Verwaltung.
2. Der Stadtrat fasst folgenden
Grundsatzbeschluss:
2.1 Die im Rahmen des Bundesprogrammes
„Nationale Projekte des Städte-baus“ sowie der Städtebauförderung förderfähigen
Kosten werden gem. beiliegendem Finanzierungsplan der Regierung von
Mittelfranken finanziert.
Der Eigenanteil der Stadt Fürth beträgt max. 1.873.500 €
2.2 Voraussetzung hierfür ist die Abtretung von
Mitteln der Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung
(Altbau insgesamt 190.000 €,
Neubau insgesamt 550.000 €).
2.3 Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017 bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.
2.4 Die bewilligten Mittel nebst städtischem
Eigenanteil sind dinglich zu sichern.
2.5 Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der
Bewilligung der Fördermittel (Städtebauförderung) zu Gunsten der Stadt Fürth.
2.6 Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag auf Grundlage des Finanzierungsmodells der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Die Verwaltung wird bei einer entsprechenden Fördermittelbewilligung ermächtigt, die erforderlichen Mittel in einer Fördervereinbarung zu binden.