Nachtrag: 22.05.2017

Beschluss: Antrag/Anfrage zurückgezogen von der TO

  1. Eine Fortsetzung der Sammlungstätigkeit des RFMs und des StMs gehört zum Aufgabenprofil des Hauses und ist erwünscht.
  2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung von 21.000 Euro in den Haushalten 2018ff zur Anmietung von Lagerflächen für RFM und StAM durch GWF sowie einmalig die Bereitstellung von 10.000 Euro für RFM zur Anschaffung von Regalen in den anzumietenden Lagerräumen (falls notwendig) und für weitere 10.000 Euro für den Umzug der bisherigen Depots.
  3. Falls bereits Mehrkosten bei der Anmietung der Lagerflächen ab August 2017 anfallen, sind diese der Dienststelle überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.