Sitzung: 24.05.2017 FVA/066/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: Ka/002/2017
Das Finanzreferat wird ermächtigt, bis zum Erlass neuer Anlagerichtlinien (voraussichtlich 07/2017) Festgeldanlagen auch im europäischen Ausland (insbesondere Österreich) zu tätigen, soweit eine ausreichende Einlagensicherung gegeben ist.