1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zu Kenntnis.

2. Dem Bauvorhaben wird unter Berücksichtigung des Vorschlages mit einer Zufahrt, des Erschließungsanspruchs, der Reduzierung der Gefährdung beim Ein- und Ausfahren
und der Verringerung der Gefährdung des Baumbestandes aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
3. Der Bauantrag ist auf die Lösung mit einer Zufahrt zu ändern und dann nochmals dem Ordnungsamt zur abschließenden Prüfung zuzuleiten.


Die Frage des schützenswerten Baumbestandes wurde vorab mit dem OA bereits abgestimmt. Das OA stimmt der Planung zu, wird aber im Baugenehmigungsverfahren nochmals beteiligt.