Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 47.726.930 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 8.092.000 € gemäß Anlage 3 sowie den zweckgebundenen Rücklagenzuführungen i. H. v. 2.065.880 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführungen (Anlage 2, Spalten 2, 5) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.