Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Der von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen Anlagerichtlinie, die sowohl für die Stadt Fürth als auch für die von der Stadt Fürth verwalteten Stiftungen und Sondervermögen gelten soll, wird zugestimmt. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird bei der Vermögensanlage auch die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Handelns überprüft. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit wird u.a. Raubbau, Gentechnologie o.ä. Die Nachhaltigkeit wird dadurch nachgewiesen, dass das Unternehmen, in das investiert warden soll,

 

-       Unterzeichner der United Nations Principles for Responsible Investment (UN-PRI) ist oder

-       von einer renommierten deutschen Research- oder Ratingagentur für Nachhaltigkeit als nachhaltig eingestuft ist oder

-       auf einer deutschsprachigen Internet-Plattform als Unterzeichner/in des Deutschen Nachhaltigkeitskodex veröffentlicht ist oder

-       Geldanlagen über die Sparkasse getätigt warden, wie nachfolgend beschrieben.

 

Die Sparkasse hat als Basis für die Auswahl von Anlageprodukten in ihrem Investmentprozess Nachhaltigkeitskriterien definiert, und greift dabei auf die Analysen der Landesbank Baden Württemberg, der Deka und der oekom research AG, einer unabhängigen weltweit führenden Ratingagentur für nachhaltige Geldanlagen, zu. Die Anlageberatung und Umsetzung der empfohlenen Anlagestruktur erfolgt unter Einbindung eines in Nachhaltigkeit zertifizierenden Beraters. Derartige Geldanlagen dürfen getätigt werden.