Sitzung: 11.04.2018 BWA/084/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: SpA/582/2018
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.350 a 1. Änderung mit der nachfolgenden Zielsetzung und Auflagen zu ändern:
1. Festsetzung eines mehrgeschossigen gewerblich genutzten Gebäuderiegels entlang der A 73. 2. Festsetzung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung hinter der gewerblichen Bebauung.
3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages u. a. zur
Sicherung der Erschließung und der
Umsetzung der sozialen Einrichtung
(Kindergarten/Kindergrippe).
Die Baureferentin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Verfahrens - im Rahmen eines Parallelverfahrens - auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern ist, um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
Der Beschlusstext für den Stadtrat wird entsprechend ergänzt.