Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.350 a 1. Änderung mit der nachfolgenden Zielsetzung und Auflagen zu ändern:

 

1. Festsetzung eines mehrgeschossigen gewerblich genutzten Gebäuderiegels entlang der A 73. 2. Festsetzung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung hinter der gewerblichen Bebauung.

3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages u. a. zur Sicherung der Erschließung und der
    Umsetzung der sozialen Einrichtung (Kindergarten/Kindergrippe).


Die Baureferentin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Verfahrens - im Rahmen eines Parallelverfahrens - auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern ist, um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.

Der Beschlusstext für den Stadtrat wird entsprechend ergänzt.