Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

  1. Wird in einem Gremium eine Angelegenheit behandelt, zu der der Baukunstbeirat gutachtlich Stellung genommen hat, so ist dieses Gutachten der Vorlage der Verwaltung beizufügen.
  2. Zukünftig sollen sämtliche ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte Zugriffsrechte auf die Sitzung des Baukunstbeirates und auf die dort erstellten Gutachten bekommen.