Sitzung: 18.04.2018 StR/091/2018
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 3, Anwesend: 46
Vorlage: SpA/582/2018
Der Stadtrat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.350 a 1. Änderung mit der nachfolgenden Zielsetzung und Auflagen zu ändern:
1. Festsetzung eines mehrgeschossigen gewerblich genutzten Gebäuderiegels entlang der A 73.
2. Festsetzung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung hinter der gewerblichen Bebauung.
3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages u. a. zur Sicherung der Erschließung und der Umsetzung der sozialen Einrichtung (Kindergarten/Kindergrippe).
Im Zuge dieses Verfahrens ist im Rahmen eines Parallelverfahrens auch der
Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, um die Entwicklung des
Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
Herr Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, beantragt die Aufnahme einer Quote von 30% für „bezahlbaren Wohnraum“ (sozialer Wohnungsbau). Dieser Antrag wird gegen 7 Stimmen abgelehnt (7:39).