Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth zur Aufnahme einer gesonderten Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Heimatpfleger in Höhe von derzeit 145,39 Euro (mit fortschreitender tariflicher Anpassung).