1.    Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.

2.    Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.