1. Der Automatismus der Atzelsberger Beschlüsse im Sinne der Förderung wird aufgekündigt und die Erhöhungen der Fahrpreise insgesamt für die nächsten drei Jahre ausgesetzt.

 

2. Für das gesamte Stadtgebiet Fürth wird der Kurzstreckentarif eingeführt.

 

3. Die Einzelfahrkarte für ganz Fürth soll 1,00 Euro kosten.

 


TOP 12.5 -ö- wird gemeinsam mit TOP 12 -ö- behandelt.