1.  Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß den Vorschlägen des Baureferates abgewogen.

3.  Der Bau- und Werkausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291b „Hornschuchcampus“ (Stand September 2018) einschließlich der Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Der Bauausschuss ergänzt den vorstehenden Beschluss um folgenden Passus:

Die Begrünung von Lärmschutzwänden wird verbindlich festgesetzt, soweit dies die Beleuchtungssituation nicht verschlechtert.

 

 


Der Bauausschuss stimmt Ziff. 2 des Änderungsantrags von B90/Die Grünen zu und ergänzt den Beschlussvorschlag der Verwaltung.