Der Ausschuss/Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat/erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für

 

        Variante 1 (vier-bahnige 100-m-Laufbahn/zwei-bahnige Rundlaufbahn) mit einem

Gesamtkostenansatz von 365.000 EUR.

 

        Variante 2 (vier-bahnige 100-m-Laufbahn/vier-bahnige Rundlaufbahn) mit einem

Gesamtkostenansatz von 435.000 EUR. Die Ausführung soll so baumschonend wie möglich erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Förderung bei der Regierung von Mittelfranken anzumelden.


Der Bauausschuss entscheidet sich für Variante 2. Es wird ergänzt, dass die Ausführung so baumschonend wie möglich erfolgen soll.