Nachtrag: 09.10.2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Hallstraße unter grundsätzlicher baulicher Fortführung des bereits umgebauten Teilbereichs fortzuführen und dabei eine möglichst fußgängerfreundliche Gestaltung zu Grunde zu legen.

 

Die weiteren Nutzungen wie insbesondere der Radverkehr und die Möglichkeiten zur Anlieferung sowie die Erreichbarkeit für Anlieger sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

 

Über die Vorschläge und einen Zeitplan für die weitere Umsetzung soll die Verwaltung baldmöglichst wieder berichten.