Sitzung: 27.02.2019 FVA/087/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: Rf. II/191/2019
Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 58.815.420 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 7.780.200 € gemäß Anlage 3 sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung i. H. v. 668.925 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.