Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 58.815.420 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 7.780.200 € gemäß Anlage 3 sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung i. H. v. 668.925 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführung erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.