Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Anwesend: 14

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs wurde der Baugenossenschaft eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt (Errichtung einer Baustraße, Umgestaltung der Kehre im Rahmen einer Vertraglichen Vereinbarung).

3. Zur Entlastung der Riemenschneiderstraße, insbesondere des verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens der Stadt Fürth in den nächsten drei bis fünf Jahren, die im Bebauungsplan festgesetzte Veit-Stoß-Straße ausgebaut.