Sitzung: 20.03.2019 StR/103/2019
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 2, Anwesend: 49
Vorlage: SpA/667/2019
- Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
- Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
- Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 387 einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung den Bebauungsplan Nr. 387 in Kraft zu setzen.