1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
  2. Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
  3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 387 einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung den Bebauungsplan Nr. 387 in Kraft zu setzen.