Sitzung: 27.03.2019 AJJ/040/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: JgA/406/2019
1. Die Pflegepauschale für Kinder in
Bereitschaftspflegen wird entsprechend der
vom Bayerischen Landkreistag und Städtetag empfohlenen
„Pflegekinderrichtlinien“
mit Wirkung zum 01.04.2019 wie folgt übernommen:
Tagessatz neu |
1. bis 10.Tag |
ab dem 11. Tag |
Bereitschaftspflegepauschale
ohne Fachausbildung oder Erfahrung der
Pflegepersonen |
85,00 € |
56,00 € |
Bereitschaftspflegepauschale für besonders qualifizierte oder erfahrene Pflegepersonen |
93,00 € |
61,00 € |
Bereitschaftspflege bisher (seit 01.12.2008) |
70,20 € |
46,50 € |
2. An die Bereitschaftspflegeeltern wird ab 01.04.2019
neu eine Bereithaltegebühr in Form
einer Pauschale in Höhe von 60,00 Euro pro Monat gewährt.
3. Fahrtkosten der Bereitschaftspflegeeltern zur
Umgangsbegleitung, Kontaktanbahnung oder Therapien etc. werden ab dem
01.04.2019 neu erst ab dem 251. Kilometer (bei einfacher
Wegstreckenentschädigung) pro Monat analog der Regelungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes abgegolten.
Zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf nach Nr. 2.2.1 der
„Pflegekinderrichtlinien“ hinausgehende Leistungen werden wie bisher nach dem
individuellen Bedarf im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans bewilligt.
Die Fahrtkostenentschädigung wird zunächst auf 1 Jahr eingeführt. Dann soll im Vergleich mit dem Nürnberger und Erlanger Erstattungsmodell (nur Erstattung der besonders langen Fahrten ab dem 16. bzw. 26. Kilometer einfache Fahrt) entschieden werden, welche Regelung sich für die Bereitschaftspflegeeltern als die Günstigere erweist.