1.    Die Pflegepauschale für Kinder in Bereitschaftspflegen wird entsprechend der

vom Bayerischen Landkreistag und Städtetag empfohlenen „Pflegekinderrichtlinien“

mit Wirkung zum 01.04.2019 wie folgt übernommen:

 

Tagessatz neu

1. bis 10.Tag

ab dem 11. Tag

Bereitschaftspflegepauschale

ohne Fachausbildung oder Erfahrung der Pflegepersonen

 

85,00 €

 

56,00 €

Bereitschaftspflegepauschale

für besonders qualifizierte oder  erfahrene Pflegepersonen

 

        93,00 €

 

             61,00 €

Bereitschaftspflege

bisher (seit 01.12.2008)

 

70,20 €

 

46,50 €

 

2.    An die Bereitschaftspflegeeltern wird ab 01.04.2019 neu eine Bereithaltegebühr in Form  einer Pauschale in Höhe von 60,00 Euro pro Monat gewährt.

 

3.    Fahrtkosten der Bereitschaftspflegeeltern zur Umgangsbegleitung, Kontaktanbahnung oder Therapien etc. werden ab dem 01.04.2019 neu erst ab dem 251. Kilometer (bei einfacher Wegstreckenentschädigung) pro Monat analog der Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes abgegolten.

 

Zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf nach Nr. 2.2.1 der „Pflegekinderrichtlinien“ hinausgehende Leistungen werden wie bisher nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans bewilligt.

 


Die Fahrtkostenentschädigung wird zunächst auf 1 Jahr eingeführt. Dann soll im Vergleich mit dem Nürnberger und Erlanger Erstattungsmodell (nur Erstattung der besonders langen Fahrten ab dem 16. bzw. 26. Kilometer einfache Fahrt) entschieden werden, welche Regelung sich für die Bereitschaftspflegeeltern als die Günstigere erweist.