Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen Auswirkungen
einer Feststellung des Klima-Notstands zu ermitteln. Diese Erkenntnisse sind
dem Umweltausschuss bei der Behandlung des Ergänzungsantrages in seiner
nächsten Sitzung vorzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen Auswirkungen
einer Feststellung des Klima-Notstands zu ermitteln. Diese Erkenntnisse sind
dem Umweltausschuss bei der Behandlung des Ergänzungsantrages in seiner
nächsten Sitzung vorzustellen.