Bau- und Werkausschuss: Der unter „Sachverhalt“ wiedergegebene „Entwurf für die Gesamtstellungnahme der Stadt Fürth“ wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Stadtrat: Der Stadtrat beschließt die Gesamtstellungnahme, wie sie im „Entwurf für die Gesamtstellungnahme der Stadt Fürth“ unter „Sachverhalt“ wiedergegeben ist.