Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

  1. Das Rundfunkmuseum Fürth soll bis 2023 sowohl baulich als auch in Bezug auf die Ausstellung neu gestaltet werden mit dem Ziel, „Deutsches Rundfunkmuseum“ zu werden:

  2. Die Kulturstiftung wird beauftragt, in Abstimmung mit Referat IV, StAM und dem Rundfunkmuseum, auf der Basis des zukünftigen musealen Konzeptes als Grundlage für die weiteren Planungen, eine grobe Kostenschätzung abzugeben.

 

  1. Parallel dazu wird die Stadtverwaltung beauftragt, ob und wie ein Erbbaurechtskonstrukt mit der Kulturstiftung gestaltet werden könnte. Die vergaberechtlichen, beihilferechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.

 

  1. Die grobe Kostenschätzung sowie die mögliche Gestaltung eines Erbbaurechtskonstrukts werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, damit bei positiver Entscheidung im nächsten Schritt die Verträge geschlossen werden können und die Kulturstiftung ein Planungskonzept inklusive einer Kostenschätzung unter Einbindung der hierfür notwendigen Architekten und Fachplaner erarbeiten kann.