Sitzung: 09.10.2019 BWA/101/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: StEF/0144/2019
Der Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt,
ergänzend zum Beschluss des Stadtrates vom 27.02.2019 auch die
Gebühren/Auslagen zukünftig aus dem Kernhaushalt der Stadt Fürth zu
finanzieren, die für die Erteilung der Anschluss- und Benutzungsgenehmigung
für die vorübergehende Einleitung von Abwasser aus Sanitärcontainern bei
öffentlichen Veranstaltungen anfallen, sofern bei diesen Veranstaltungen dem
Antragsteller bzw. dem Veranstalter keine Einnahmen, Zuwendungen oder sonstige
Erträge zufließen. Hierfür ist die einfache Erklärung des Antragstellers zur
Ertragssituation, mit der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben,
ausreichend. Die StEF wird von der Nachweis- bzw. Nachprüfungspflicht der
Ertrags-/Einnahmenfreiheit freigestellt.
Dieser Beschluss ergeht rückwirkend zum Erstbeschluss 27.02.2019