1. Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Bebauungsplan Nr. 399, 1. Änderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 24.09.2019 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen (Satzungsbeschluss).

3.    Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Bebauungsplan Nr. 399, 1. Änderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 24.09.2019 gem. § 10 BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 399 1. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB nach Wirksamwerden des städtebaulichen Vertrages ortsüblich bekannt zu machen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.